Wer im Amateurfußball umzieht, studiert oder arbeitet, kennt das Problem: Der Stammverein ist weit weg, aber ganz ohne Fußball geht es auch nicht. Hier kommen spezielle Spielrechte ins Spiel – und genau hier beginnen die Fragen. Denn Gastspielrecht, Gastspielgenehmigung und Zweitspielrecht klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes. Dieser Artikel ordnet ein, was Sache ist, und liefert die wichtigsten Regeln direkt vom Niedersächsischen Fußballverband (NFV), Bayerischen Fußball-Verband (BFV) und der DFB-Spielordnung.

Dauer Gastspielrecht: maximal 1 Monat, verlängerbar · Mindestentfernung für Zweitspielrecht: 100 km zwischen Wohn- und Arbeits-/Studienort · Maximale Spielklasse Zweitverein (Männer): Kreisliga (erste Mannschaft) · Gültigkeitsdauer Zweitspielrecht (Junioren): bis zum Ende der Saison

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob das Gastspielrecht in anderen Bundesländern als Niedersachsen ähnlich geregelt ist, muss individuell geprüft werden.
  • Die genaue Handhabung von Gastspielgenehmigungen unterscheidet sich je Landesverband.
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • Antragstellung über DFBnet-Passonline; Gültigkeit in der Regel bis Saisonende.

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Regelungen zu Gastspielrecht und Zweitspielrecht kompakt zusammen:

Merkmal Regelung Quelle
Gastspielrecht maximal 1 Monat NFV – Sonderspielrechte
Zweitspielrecht Mindestentfernung 100 km fussball.de – Zweitspielrecht
Zweitverein höchste Spielklasse (Männer) Kreisliga fussball.de – Zweitspielrecht
Gültigkeitsdauer Zweitspielrecht bis Saisonende NFV – Sonderspielrechte

Was ist das Gastspielrecht im Fußball?

Das Gastspielrecht ist die einfachste Form eines zusätzlichen Spielrechts. Es erlaubt einem Spieler, zeitlich begrenzt bei einem anderen Verein an Freundschaftsspielen teilzunehmen – ohne dass der Stammverein gewechselt wird. In der DFB-Spielordnung heißt es, dass Gastspieler in Freundschaftsspielen von Amateurmannschaften auf Antrag eingesetzt werden dürfen (DFB-Spielordnung (PDF)). Entscheidend dabei: Verbandsspiele sind ausgeschlossen.

Gastspielrecht vs. Gastspielgenehmigung

Zwischen Gastspielrecht und Gastspielgenehmigung bestehen Unterschiede, die von Landesverband zu Landesverband variieren. In Mecklenburg-Vorpommern etwa existiert die Gastspielgenehmigung als regionales Sonderrecht, das für bestimmte Spiele befristet erteilt wird – oft für Jugend- und Freizeitmannschaften. Das Gastspielrecht nach NFV-Regelung hingegen ist bundesweit als Rahmenvorgabe anerkannt: Es gilt nur für Freundschaftsspiele und maximal einen Monat, kann aber verlängert werden (NFV – Sonderspielrechte).

Was zu beachten ist

Gastspielerlaubnisse nach DFB-Spielordnung sind an die Wettbewerbsbestimmungen gebunden und können durch diese ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (DFB-Spielordnung). Wer also plant, ein Gastspielrecht zu nutzen, sollte vorab prüfen, ob der jeweilige Wettbewerb Gastspieler zulässt.

Geltungsbereich und Dauer

Die reguläre Gültigkeit des Gastspielrechts beträgt maximal einen Monat. Verlängerungen sind möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Beim NFV kann das Gastspielrecht für Altherren schriftlich über den zuständigen Kreisspielausschuss beantragt werden und muss bis spätestens 15.04. eines Spieljahres vorliegen (NFV – Sonderspielrechte). Im BFV-Bereich wird das Gastspielrecht per Formular beantragt, das von beiden beteiligten Vereinen unterschrieben und an den Bezirks-Spielleiter gesendet werden muss (BFV – Zweitspielrechtnutz (Erlangen-Pegnitzgrund)).

Wenn eine Spielerlaubnis für einen anderen Verein besteht, setzt das NFV-Gastspielrecht für Freundschaftsspiele die Zustimmung des Stammvereins voraus; abgemeldete Spieler benötigen diese Zustimmung nicht (NFV – Sonderspielrechte). Dieser Punkt wird in der Praxis häufig übersehen.

Praxishinweis

Im NFV können Altherren- und Altseniorenmannschaften Gastspieler in Pflicht- und Freundschaftsspielen einsetzen, wenn für die entsprechende Altersklasse im Stammverein keine Spielmöglichkeit besteht (NFV – Sonderspielrechte). Das ist ein Sonderfall, der vor allem ältere Spieler betrifft.

Was ist der Unterschied zwischen Gastspielrecht und Zweitspielrecht?

Gastspielrecht und Zweitspielrecht werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend in ihrer Wirkung. Das Gastspielrecht ermöglicht ausschließlich die Teilnahme an Freundschaftsspielen. Das Zweitspielrecht geht deutlich weiter: Es erlaubt Pflichtspieleinsätze in einem Zweitverein – also Meisterschafts- und Pokalspiele – während der Stammverein erhalten bleibt.

Definition Zweitspielrecht

Im Niedersächsischen Fußballverband (NFV) kann gemäß § 9a der Spielordnung ein Zweitspielrecht für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen zusätzlich zur Spielerlaubnis beim Stammverein erteilt werden (NFV – Sonderspielrechte). Das NFV-Zweitspielrecht ist auf einen einzigen Gastverein beschränkt und stellt damit eine klar begrenzte zusätzliche Spielberechtigung dar.

„Sobald zwischen Heimatort und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen.”

— fussball.de – Zweitspielrecht: Die wichtigsten Infos

Das bedeutet: Wer den Arbeits- oder Studienort regelmäßig weit vom Heimatverein entfernt hat, kann trotzdem im Ligenspielbetrieb aktiv bleiben, ohne den Stammverein aufgeben zu müssen.

Einsatzbereiche und Spielklassen

Ein zentraler Punkt beim Zweitspielrecht betrifft die Spielklasse des Zweitvereins. Der Zweitverein darf nicht oberhalb der Kreisebene spielen – ein Spieler aus der Verbandsliga eines Bundeslands darf im anderen Bundesland höchstens in der höchsten Kreisliga parallel spielen (fussball.de – Zweitspielrecht). Diese Regelung verhindert, dass Zweitspielrecht als Umgehung des Ligensystems genutzt wird.

Im BFV-Bereich wird zwischen einem Zweitspielrecht und einer Gastspielerlaubnis unterschieden, wobei das Zweitspielrecht für Erwachsene und Jugendliche im regulären Punktspielbetrieb genutzt werden kann, während die Gastspielerlaubnis nur für Test- und Freundschaftsspiele gilt (BFV – Passabteilung: Aktuelle Hinweise).

Die Faustregel

Das BFV-Gastspielrecht erlaubt Spielerinnen und Spielern ausdrücklich nicht die Teilnahme an Verbandsspielen, sondern ist auf einzelne Freundschafts- bzw. Vorbereitungsspiele beschränkt (BFV – Passabteilung). Wer Pflichtspiele bestreiten möchte, braucht zwingend ein Zweitspielrecht.

„Das Gastspielrecht ist nur für Freundschaftsspiele und für maximal einen Monat gültig, kann aber verlängert werden.”

— NFV – Sonderspielrechte

Die Konsequenz: Wer kurzfristig bei einem anderen Verein mittrainieren oder testen möchte, fährt mit dem Gastspielrecht gut – wer aber fest in den Spielbetrieb eingebunden werden will, muss ein Zweitspielrecht beantragen.

Vorteile

  • Pflichtspieleinsätze beim Zweitverein möglich
  • Stammverein bleibt erhalten
  • Auch für Jugendliche und Mädchen verfügbar
  • Flexible Verlängerungsmöglichkeit

Nachteile

  • Entfernung muss über 100 km liegen
  • Zweitverein auf Kreisliga begrenzt
  • Bundesland-übergreifend erforderlich
  • Antrag erfordert Zustimmung beider Vereine

Wie funktioniert das Zweitspielrecht?

Das Zweitspielrecht richtet sich an Spieler, die aus beruflichen oder studienbedingten Gründen regelmäßig weit von ihrem Heimatort entfernt sind. Anders als beim Gastspielrecht können hier Meisterschaftsspiele bestritten werden – vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind erfüllt.

Voraussetzungen und Antrag

Spieler können ein Zweitspielrecht beantragen, wenn zwischen Heimatort und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100 Kilometer liegen und beide Orte in unterschiedlichen Bundesländern liegen (fussball.de – Zweitspielrecht). Entscheidend ist also nicht der reine Wohnort, sondern die Distanz zwischen dem Heimatort und dem Ort, an dem Arbeit oder Studium stattfindet.

Die Antragstellung erfolgt über DFBnet-Passonline. Der Antrag muss vom Spieler, dem Stammverein und dem Zweitverein gemeinsam gestellt werden. Das Zweitspielrecht gilt in der Regel bis zum Ende der laufenden Saison und kann auf Antrag verlängert werden.

Dauer und Verlängerung

Die Gültigkeitsdauer des Zweitspielrechts erstreckt sich in der Regel bis zum Ende der Spielzeit. Bei Juniorinnen und Mädchen ist die Gültigkeit ebenfalls bis zum Ende der Saison begrenzt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin bestehen – also die Entfernung zwischen Arbeits-/Studienort und Heimatort nach wie vor über 100 km liegt.

Antragstellung beachten

Die DFB-Broschüre zu Variationen des Spielbetriebs beschreibt, dass Mädchen gleichzeitig für eine Juniorenmannschaft und eine Mädchenmannschaft eines anderen Vereins spielberechtigt sein können – was faktisch einem parallelen Spielrecht entspricht (DFB – Variationen des Spielbetriebs). Das bietet zusätzliche Flexibilität im Jugendbereich.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Zweitspielrecht?

Neben der Entfernungsregel von über 100 km und der Bundesland-Bedingung gibt es weitere Voraussetzungen, die je nach Landesverband variieren können. Die Landesverbände haben eigene Durchführungsbestimmungen, die über die DFB-Rahmenregelungen hinausgehen.

Alters- und Geschlechterregelungen

Das Zweitspielrecht ist nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt. Es gilt sowohl für Erwachsene als auch für Juniorinnen und Mädchen. Die DFB-Variationen des Spielbetriebs sehen explizit vor, dass Spieler ohne Spielmöglichkeit in ihrer Altersklasse im Stammverein ein Spielrecht bei einem anderen Verein erhalten können (DFB – Variationen des Spielbetriebs). Das betrifft insbesondere Mädchen, die in ihrer Altersklasse im Stammverein keine Spielmöglichkeit haben.

Regionale Unterschiede (Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen)

Die Landesverbände regeln Details wie Antragsverfahren, Fristen und Sonderfälle eigenständig. Während der NFV über § 9a der Spielordnung klare Vorgaben macht, können andere Verbände abweichende Regelungen haben. Wer ein Zweitspielrecht beantragen möchte, sollte sich daher vorab direkt beim zuständigen Landesverband informieren.

Praktischer Hinweis

Wer ein Zweitspielrecht nutzen möchte, muss frühzeitig bei seinem Stammverein und dem gewünschten Zweitverein vorfühlen. Die gemeinsame Antragstellung über DFBnet-Passonline erfordert die Zustimmung aller drei Parteien.

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Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Fragen tauchen im Zusammenhang mit Gastspielrecht und Zweitspielrecht besonders häufig auf:

Kann ich mit Gastspielrecht auch in einer anderen Altersklasse spielen?

Das Gastspielrecht gilt in der Regel für die Altersklasse, in der der Spieler beim Stammverein gemeldet ist. Ein Wechsel in eine andere Altersklasse ist nur im Rahmen der Gastspielgenehmigung möglich, die Landesverbände unterschiedlich handhaben.

Brauche ich für ein Zweitspielrecht die Zustimmung meines Stammvereins?

Ja. Der Antrag auf Zweitspielrecht muss vom Spieler, dem Stammverein und dem Zweitverein gemeinsam gestellt werden. Ohne Zustimmung des Stammvereins ist das Zweitspielrecht nicht möglich.

Gilt das Zweitspielrecht auch für Torhüter?

Das Zweitspielrecht gilt grundsätzlich für alle Spielerpositionen, also auch für Torhüter. Es gibt keine positionsspezifischen Einschränkungen.

Wie beantrage ich ein Zweitspielrecht bei DFBnet?

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal DFBnet-Passonline. Dort werden die erforderlichen Angaben gemacht und die Zustimmung aller drei Parteien (Spieler, Stammverein, Zweitverein) eingeholt. Der Antrag wird dann vom zuständigen Landesverband bearbeitet.

Was passiert mit dem Zweitspielrecht bei einem Vereinswechsel?

Bei einem Vereinswechsel erlischt das Zweitspielrecht. Der Spieler muss beim neuen Stammverein ein neues Zweitspielrecht beantragen, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Darf ich mit Zweitspielrecht in mehreren Mannschaften des Zweitvereins spielen?

Das Zweitspielrecht wird für eine bestimmte Mannschaft des Zweitvereins erteilt. Ein Einsatz in mehreren Mannschaften des Zweitvereins ist grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, der Landesverband regelt dies anders.

Kann der Stammverein das Zweitspielrecht jederzeit kündigen?

Das Zweitspielrecht ist an die Spielberechtigung beim Stammverein gebunden. Wenn diese endet, erlischt auch das Zweitspielrecht. Eine einseitige Kündigung des Zweitspielrechts durch den Stammverein ist an die Regelungen des jeweiligen Landesverbandes gebunden.